Monatsarchiv: Juli 2021

Podcast über Carmen F.

Wie die Südwest Presse Anfang Juli 2021 berichtete, habe man sich in einer der Podcast-Folgen „Akte Südwest“ mit dem Schicksal von Carmen F. beschäftigt sowie der Sicherungsverwahrung.

Carmen saß viele Jahre in Haft, zuletzt auch in der nachträglichen SV, bevor sie im Dezember 2013 auf freien Fuß kam.
Nur wenige Wochen später kam sie, nachdem ein Supermarkt brannte, wieder ins Gefängnis und mittlerweile sitzt sie erneut in Sicherungsverwahrung.
Sie ist damit die einzige Frau in Baden-Württemberg, welche in dieser von den Nationalsozialisten mit Gesetz vom 24.11.1933 eingeführten Maßregel festgehalten wird.

Mangels Zugang zum Internet kann ich nicht beurteilen, ob die Podcast-Folge wirklich gut ist, aber es erscheint zumindest sinnvoll, auf das Schicksal von Carmen hinzuweisen (in dem Podcast wird sie Carola E. genannt), wie auch auf die problematische Situation der Sicherungsverwahrung.

Abrufbar ist der Podcast auf allen Plattformen und als Ergänzung soll es einen Newsletter unter https://www.youtube.com/watch?v=Utci96RLdhM geben.

Carmen selbst schreibt immer wieder für das „Gefangenen Info“.

Thomas Meyer-Falk
c/o JVA (SV)
Hermann-Herder-Straße 8
79104 Freiburg
https://freedomforthomas.wordpress.com

Ein persönlicher Kommentar zum Urteil des LG Münster

Das Landgericht Münster hat am 06.07.2021 gegen Hauptangeklagte im Fall besonders schweren sexualisierten Missbrauchs von Kindern Strafen zwischen 10 und 14 Jahren verhängt, sowie die anschließende Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Gegen die Mutter eines der Hauptangeklagten wurden 5 Jahre verhängt. Hintergrund der Anklage war der systematische sexuelle Missbrauch von Kindern, insbesondere des Stiefsohns des 28-jährigen Hauptangeklagten. Ein großer Teil der Taten wurde zudem auf Video aufgezeichnet.

Der Strafvollzug

Sollten die Urteile rechtskräftig werden, erwartet die Verurteilten erst einmal eine umfassende Umsorgung durch einen ganzen Stab an Psycholog*innen und Sozialarbeiter*innen. Besondere Unterbringung in besonderen Trakten, bevorzugte Gewährung von Vollzugslockerungen und manches mehr. Das ist die Folge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 04.05.2011, wonach schon der Strafvollzug darauf auszurichten sei, dass ein Antritt der Sicherungsverwahrung möglichst entbehrlich wird. Die besondere Unterbringung wird auch schon aus Schutzgründen erforderlich sein, da die Verurteilten andernfalls mit körperlichen Angriffen durch andere Insassen rechnen müssten.

Die Sicherungsverwahrung

In der SV selbst wird gleichfalls ein sogenanntes multiprofessionelles Behandlungsteam sich um die nun Verurteilten bemühen, dann in noch besser ausgestatteten Anstalten, mit noch mehr ‚Privilegien‘, noch größeren Zellen als zuvor und im Kreise anderer Sexualtäter ( nur circa 20% der Insassen der SV-Anstalten sitzen nicht wegen Sexualverbrechen dort ein).

Die wirkliche Strafe

Da ich selbst seit acht Jahren in einer SV-Anstalt lebe, also umgeben von Tätern wie jenen aus dem Fall Münster, von Männern die Kinder sexuell ausgebeutet, Frauen vergewaltigt und in Einzelfällen sogar ermordet haben, hat sich meine Wahrnehmung auf die Verwahranstalten verändert. Es gilt nach wie vor, die Maßregel der SV wurde mit Gesetz vom 24.11.1933 eingeführt, diese Genese ist unauslöschlich in ihrer DNA verankert. Zudem ist es eine Vorbeugehaft, d.h. die Inhaftierung erfolgt aufgrund der Spekulation, der/die Verwahrte ( es gibt allerdings nicht einmal eine handvoll weiblicher Verwahrter bundesweit ) könnte künftig wieder Straffällig werden.

Aber Mitgefühl diesen Täter*innen gegenüber wäre aus meiner Sicht verfehlt. Ich erlebe sie Tag für Tag, Monat für Monat, Jahr um Jahr. Sobald ein Furunkel am Gesäß entsteht, oder die Nase läuft, wird nach dem Arzt gerufen und eine sofortige medizinische Versorgung, notfalls schreiend, eingefordert. Wenn die Therapeutin die Station betritt umschwirren sie diese, bieten ihr Kekse und Tee an; sobald sie die Stationstüre hinter sich geschlossen hat, fallen übelste sexistische Äußerungen.

Auch der Neidfaktor ist enorm: was wird da über Migrant*innen gescholten, insbesondere über straffällig gewordene, denen der Staat angeblich unzulässige Rundumversorgung gewähre. Und selbstredend will man nach unten treten.

Diejenigen welche keine Sexualtaten begangen haben, das sind in ihren Augen oftmals die wirklich ‚gefährlichen‘ und böse Menschen, denn sie selbst, sie haben doch nur das getan was die Kinder, was die Frauen ‚in ihrem tiefsten Inneren‘ selbst gewollt haben. Sie hatten das Menschenrecht darauf, ihren Penis in sie zu stopfen!

Wer, wie ich, in einem solchen Klima jahrelang lebt, ohne echte Möglichkeit der Distanzierung, denn im Stock über einem leben diese Menschen, im Stockwerk darunter, in der Zelle neben einem, den Flur hinauf und hinab nur ein einziger weiterer Insasse der keine Frauen oder Kinder vergewaltigt hat, verliert zwar dessen ungeachtet nicht den Glauben an das Gute im Menschen, sieht auch immer wieder jene Insassen die tatsächlich ihre Taten bereuen, aber Mitgefühl mit ihnen ist da, wenn überhaupt, nur noch in Resten vorhanden.

Die wirkliche Strafe, für jene Täter*innen und für mich selbst, ist tatsächlich die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; nicht nur weil Mensch Tag wie Nacht rundum umgeben ist von diesen Täter*innen-Gruppen, es keine Ausflucht gibt vor ihrem Selbstmitleid, was auch nur zu verständlich ist, da kaum jemand mit ihnen Mitleid hat, müssen sie sich selbst bemitleiden, sondern weil es gewissermaßen kein Ende gibt, sieht man vom Tod und in seltenen Fällen: einer Entlassung, einmal ab.

Thomas Meyer-Falk

z.Zt. Justizvollzugsanstalt (SV)

Hermann-Herder.Str. 8

D-79104 Freiburg

https://freedomforthomas.wordpress.com

Radiointerview zur Kooperation der Gefangenen Eickhoff und Gramlow mit der Klassenjustiz

Hier das Interview mit Thomas und „wie viele sind hinter Gittern“ zur Einstellung der Solidaritätsarbeit zu den beiden Gefangenen.

https://www.freie-radios.net/110122

Neustart in der JVA Freiburg nach den Corona-Maßnahmen

Im Zuge der weltweiten Pandemie wegen des Sars-CoV-2 Virus wurden auch in der in Südbaden gelegenen Haftanstalt massive Einschränkungen eingeführt, welche nun sukzessive gelockert werden.

Die Einschränkungen

Vor über einem Jahr fing es an mit frühzeitigem „Nachteinschluss“ in den Zellen um 15.45 Uhr. Besuche wurden reduziert und dann ganz untersagt, bis zumindest Skype-“Besuche“ als Kompensation eingeführt wurden. Ausführungen, d.h. das von Bediensteten bewachte Verlassen der Anstalt für ein paar Stunden wurde reduziert und schließlich im Spätherbst 2020 gänzlich ausgesetzt. Nicht nur, dass dadurch die Lebensqualität beeinträchtigt wurde, auch die Erprobung in einem freieren Umfeld wurde damit unmöglich. Freizeitgruppen in der Abendzeit finden auch schon lange nicht mehr statt. Ende 2020 wurden die vier Stationen Sicherungsverwahrung dann auch von den Arbeitsbetrieben der Strafhaft abgekoppelt, was auch mit erheblichen Einkommenseinbußen verbunden war, denn eine Lohnfortzahlung oder Kurzarbeitergeld gab es hier nicht (andere Bundesländer waren in diesem Punkt großzügiger und kompensierten zumindest teilweise die entsprechenden Ausfälle). Und große Teile der Therapieprogramme ruhten über Monate, bis die Anstalt dann Therapiegespräche via Bildtelefonie einführte.

Die Rücknahme von Einschränkungen

Nachdem am 23.06.2021 die Zweitimpfung der Insassen (mit Moderna) erfolgte, werden nun im Bereich der Abt. Sicherungsverwahrung seit dem 07.07.2021 die Hafträume wieder bis 22 Uhr geöffnet. Ab dem 12.07.2021 sollen zudem die in den zurückliegenden Monaten ausgefallenen Ausführungen nachgeholt werden.

Ab wann die von Ehrenamtlichen geleiteten abendlichen Freizeitgruppen wieder stattfinden sollen, ist noch unklar.

Besuche finden in beschränktem Umfang auch wieder statt. Die BesucherInnen und Insassen haben einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und es besteht ein strenges Berührungsverbot.

Aktuelle Ergänzung (Stand 19.07.2021): Zwischen geimpften Besucher*innen und Insassen ist nun laut einer Information der Besuchsabteilung bei der Begrüßung und Verabschiedung „kurzer körperlicher Kontakt“ zugelassen. Mehr jedoch nicht, und der Mundschutz sei weiterhin während des Besuchs zu tragen.
Abendliche Freizeitgruppen finden ebenfalls wieder statt, allerdings vorerst ohne ehrenamtliche Kräfte, so dass bspw. der sogenannte „Bürgerkreis“, der eigentlich von Studis der Uni Freiburg angeboten wurde, vom Sozialdienst der Anstalt durchgeführt wird. Zudem dürfen die Sicherungsverwahrten nun auch wieder in den Betrieben der Strafhaft arbeiten gehen.

Bewertung

Die erheblich in den Haftalltag eingreifenden Maßnahmen, ob nun intern, durch früheren Zelleneinschluss und keinerlei ehrenamtliches Freizeitangebot, aber auch nach außen hin, was die Pflege von sozialen Beziehungen zu FreundInnen und Angehörigen anbetrifft, haben zumindest dazu geführt, dass es in der JVA Freiburg keinen Massenausbruch von Corona-Infektionen gegeben hat. Diesbezüglich sah es in anderen Gefängnissen, ob Deutschlands oder auch weltweit, wesentlich schlimmer aus. Jedoch haben die Restriktionen ihren Preis. Vereinsamte Gefangene, eine hohe Belastung für die oft nur spärlichen sozialen Beziehungen. Eine Verlängerung der Dauer der Inhaftierung ist offenbar unausweichlich, da therapeutische Maßnahmen und Vollzugslockerungen über Monate ruhten. Partiell entlud sich der angestaute Frust auch in Gewalt.

Eine öffentliche Diskussion der besonderen Lebenslage gefangener Menschen zu Pandemiezeiten fand nur sehr, sehr vereinzelt statt. Letztlich wurde zum altbekannten Verwahrvollzug zurück gekehrt. Baden-Württemberg erwies sich auch in materieller Hinsicht als besonders geizig. Während es beispielsweise in Hessen einen monatlichen „Corona-Zuschuss“ von 40 € für die Inhaftierten gab, wurde in Baden-Württemberg lediglich einige wenige Male auf die Erhebung von Stromkosten und Kosten für Mietfernseher und Kabelanschluss verzichtet. Ansonsten durften sich die gefangenen Menschen zwar zusätzlich Gelder von außerhalb der Haftanstalt einzahlen lassen, aber es ist allgemein bekannt, dass Gefangene oftmals aus den unteren sozialen Schichten kommen, wo es vielfach kaum möglich ist, solche Zahlungen von Dritten zu erhalten.

Die oben erwähnte Nachholung von Ausführungen im Bereich der Freiburger Sicherungsverwahrung erweist sich auch als problematisch, denn es werden lediglich 2,5 Stunden als „Ersatz“ gewährt, was gerade einmal reicht, etwas durch die Innenstadt u spazieren und hastig, sofern gewünscht, einzukaufen. Andere Bundesländer sind da weiter, so werden bspw. in Sachsen Strafgefangene in Dresden seit Monaten zu Ausführungen in die Stadt gelassen. Auch die Sicherungsverwahrten aus Bautzen berichten über Ausführungen. Die Ausführungen sollen, so das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil vom 04.05.2011 den Verwahrten helfen, den Bezug zur Freiheit zu erhalten und schädlichen Wirkungen des lang dauernden Freiheitsentzugs entgegenwirken. Wie das 150 Minuten Spaziergang vor den Mauern bewerkstelligen sollen, dies bleibt wohl ungeklärt.

Verglichen freilich mit Haftbedingungen in anderen Staaten mutet das zwar wie ein Luxusproblem an, dessen ungeachtet erweist sich die Losung vom „Resozialisierungsvollzug“, mit welcher sich das hiesige Justizsystem schmückt, als hohle Phrase.


Thomas Meyer-Falk, z. Zt. JVA (SV)
Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg

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