Solidarische Grüße zur Soliwoche für anarchistische Gefangene 2023

Auch hier aus dem in Süddeutschland gelegenen Freiburg solidarische und herzliche Grüße zu der Soliwoche. Seit bald 27 Jahren beobachte ich die Welt hinter Gittern aus der Perspektive des gefangenen Menschen. Erst in Untersuchungshaft, später in Strafhaft und schließlich seit 2013 in Sicherungsverwahrung (SV). Die SV wurde ein Deutschland 1933 eingeführt. Ja, es waren die Nazis, die am 24.11.1933 das Strafrecht entsprechend ergänzten. Seitdem können in Deutschland Menschen auch nach Verbüßen der Freiheitsstrafe auf unabsehbare Zeit in Gefängnissen gehalten werden. In den 1990er und 2000er Jahren zogen auch andere europäische Länder nach, stets im Namen der „öffentlichen Sicherheit“: Belgien, Frankreich, Schweden, Großbritannien, Schweiz und viele Länder mehr.

Dabei erweist sich schon die normale Haft in vielen Fällen als eine Todesstrafe auf Raten: Erst stirbt die Seele und oftmals am Ende auch der Körper. Gerade vor ein paar Wochen hat sich in der Freiburger SV ein erst Anfang-40-jähriger das Leben genommen. Er sah offenbar für sich keine realistische Perspektive, wieder in Freiheit zu gelangen. Frau, Kinder, Adoptivmutter, Geschwister trauern um ihn, aber auch einige der Mitinsassen. Dabei muss jedoch eines klar sein: Auch Gefangenen steht das Recht zu, sich das Leben zu nehmen. Niemand soll es ihnen verbieten dürfen. Aber es ist auch zu fragen, welche Mitverantwortung tragen die staatlichen Institutionen an solch einer Entscheidung? Es wäre zu leicht, diese aus ihrer Verantwortung zu entlassen, indem auf die autonome Entscheidung der jeweiligen Insass:innen verwiesen würde.

Anarchist:innen streiten und kämpfen für den Autonomieanspruch der Individuen, aber immer auch eingebettet in ein soziales Netz. Denn kein Mensch steht jemals für sich alleine, wir alle sind eingewoben in ein Netz sozialer Beziehungen! Niemand ist eine Insel! Wir alle sind Teil des sozialen Miteinanders. Etwas, das verloren zu gehen scheint in der modernen Konsumwelt, wo Menschen nur in scheinbar „sozialen“ elektronischen Welten miteinander interagieren, aber in Wirklichkeit doch vielfach in die Vereinzelung von ihren Smartphones zurückgeworfen werden.

Gefängnisse sind in aller Regel internetfreie Zonen. Mein Beitrag heute findet auch nur deshalb Verbreitung, weil solidarische Menschen ihn abtippen und online verbreiten, auf diese Wiese die Gefangenenperspektive zur kritisierenden Kenntnis einer gewissen Öffentlichkeit bringen. Diese Möglichkeit verweist auf das dann durchaus auch emanzipatorische Potenzial der elektronischen Medien. Wenn nämlich zuvor nicht vernetzte Menschen zueinander Kontakt finden, wenn zuvor Namenlosen, Gesichtslosen und Stimmlosen schlussendlich doch Namen, Gesicht und Stimme gegeben wird.

Das strukturelle Ausgeliefertsein, das das Leben der Gefangenen kennzeichnet, soll in dieser Woche ganz besonders in den Fokus gerückt werden. Die oftmals unmenschlichen, erniedrigenden Haftbedingungen werden skandalisiert. Es wird die Freiheit der Gefangenen gefordert! Immer und immer wieder! Jahr um Jahr! Aber nur wenn diese Forderungen kontinuierlich erhoben und von Generation zu Generation weitergetragen werden, wenn an jene erinnert wird, die in den Gefängnissen leben und auch dort sterben, nur dann werden wir etwas ändern.

Für eine Welt ohne Käfige und Gefängnisse!

Thomas Meyer-Falk

z.Zt. JVA (SV)

Hermann-Herder-Str. 8

D-79104 Freiburg

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In eigener Sache: Staatsanwaltschaft weiter gegen Freilassung


Wie am 13.07.2023 berichtet, hat das Landgericht (LG) Freiburg meine Haftentlassung beschlossen.
Wenig überraschend, hat hiergegen die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt. Sie hält die für mich günstigen Gutachten für nicht überzeugend. Nun geht der Fall zum 2. Strafsenat beim Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe,wo voraussichtlich im August oder September mit einer Endscheidung zu rechnen sein dürfte.


Thomas Meyer- Falk, z. Zt. JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
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Radiointerview mit „wie viele sind hinter Gittern – Ausgabe Juli

Interview mit Thomas zu:
Todesfall in der Freiburger SV
Urteil des Verfassungsgerichts über Gefangenenlöhne
Zwischenstand seines Entlassungsverfahrens

https://www.freie-radios.net/123298

Grundrechte-Report 2023 – eine Rezension

Seit 1997 dokumentieren verschiedenste Bürgerrechtsorganisationen in ihren Jahresberichten den zweifelhaften Umgang des Staates mit den Grundrechten. Vor wenigen Wochen erschien des Jahresbericht 2023 und bezeugt in 38 Beiträgen wie staatliche Institutionen, Gerichte und Politik mit verfassungsrechtlich verbürgten Grund- und Menschenrechten verfahren, diese aushöhlen und immer und immer wieder brechen.

Verfassungsrechtliche Theorie

Wer einen unbedarften Blick in das Grundgesetz wirft, stellt fest, es gibt zahlreiche Grundrechte: angefangen bei der Menschenwürdegarantie des Artikel 1 Grundgesetz (GG), über das Recht auf Leben in Freiheit in Art. 2 GG, dem Recht auf Asyl in Art. 16a GG und viele mehr. Alle staatlichen Gewalten, d.h. Exekutive, Judikative wie auch Parlamente, sind verpflichtet diese Grundrechte zu achten und es ist ihnen untersagt sie zu verletzen.

In ihren sogenannten „Verfassungsschutzberichten“ dokumentieren der Bund wie auch die 16 Bundesländer aus staatlicher Sicht, wie zivilgesellschaftliche Akteur*innen z.B. aus der politischen Linken sich angeblich verfassungswidrig verhalten. Mit ihren Jahresberichten wollen die Herausgeber*innen des Grundrechte-Reports und die sie tragenden Bürgerrechtsorganisationen wie die Humanistische Union, das Komitee für Grundrechte und Demokratie, Pro Asyl und andere, dieser staatlichen Perspektive eine zivilgesellschaftliche Sicht und Haltung entgegenstellen. Sie dokumentieren, wie nicht nur in Einzelfällen, sondern durchaus auch systematisch die Grundrechtspositionen der Menschen in diesem Land ausgehöhlt werden.

Die Praxis vor Gericht, in Verwaltungen und Parlamenten

Aus den 38 Einzelbeiträgen, die allesamt ebenso lesenswert wie informativ sind, möchte ich nur fünf herausgreifen. Das Unterschreiten des Existenzminimums bei der Grundsicherung, die tödliche Polizeigewalt gegen Menschen in psychischen Krisensituationen, die Abschiebehaft zur Gefahrenabwehr, die Hessische Bonuszahlungen an Polizist*innen, sobald diese behaupten angegriffen worden zu sein, sowie schließlich das fortdauernde PKK-Verbot.

Die 1982 geborene Rechtsanwältin Sarah Lincoln arbeitet in ihrem Beitrag über die Verletzung des Artikel 1 GG („Die Würde des Menschen ist unantastbar“) heraus, wie die hohe Inflation im Jahr 2022 dazu geführt hat, dass das verfassungsrechtlich notwendige Existenzminimum unterschritten wurde. Aber auch das zum 1.1.2023 eingeführte Bürgergeld, so die Autorin, habe keine strukturelle Verbesserung bewirkt, nach wie vor unterschreite der Betrag eklatant das Existenzminimum.

Ging es in dem Bericht von Lincoln darum, wie Menschen durch Vorenthalten von staatlichen Geldleistungen in existenzgefährdende Situationen geraten, widmet sich die für das Komitee der Grundrechte und Demokratie tätige Referentin Michèle Winkler tödlicher Polizeigewalt, wenn also die Polizei (aktiv) Menschen tötet!

„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“, so steht es in Art. 2 GG, aber die Autorin dokumentiert mehrere Fälle tödlicher Polizeigewalt in Deutschland und ordnet diese dann in einen internationalen Kontext ein. Am 2.5.2022 starb in Mannheim der 47-jährige P., nachdem sein Arzt wegen möglicher akuter Eigengefährdung des Herrn P. die Polizei rief. Ein Video dokumentiert, wie Polizeibeamte auf ihm kniend Faustschläge gegen den Kopf versetzen. Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft, was sonst fast nie geschieht, Anklage gegen beide Polizisten erhoben. So wie auch im Fall des am 8.8.2022 in Dortmund von Polizeikräften erschossenen 16-jährigen Geflüchteten Mouhamed. Er lebte in einer Jugendeinrichtung und war akut suizidal, weswegen ein Betreuer die Polizei rief. Die Polizei streckte Mouhamed mit Schüssen aus einer Maschinenpistole nieder. Lincoln führt aus, dass Menschen in psychischen Ausnahmesituationen besonders Gefahr liefen in Deutschland von der Polizei getötet zu werden und nimmt dabei auch Bezug auf die Polizeigewalt in den USA.

In dem dritten hier ausgewählten Beitrag aus dem Grundrechte-Report widmet sich die Dortmunder Professorin Christine Graebsch dem sich aus dem Art. 3 GG ergebenden Verbot der Diskriminierung von Menschen, die abgeschoben werden sollen und in Abschiebehaft landen, welche dann oftmals in regulären Gefängnissen vollzogen wird, obwohl dies nach EU-Recht untersagt ist. Unter dem Stichwort „Pre-Crime Unterbringung“ für Migrant*innen, skandalisiert die Autorin die Praxis der deutschen Justiz Menschen zu inhaftieren, die sich nichts haben zuschulden kommen lassen.

Lukas Theune, Rechtsanwalt und Strafverteidiger, bespricht die schon 2021 im Hessischen Beamtenrecht eingeführte Regelung des §40 Absatz 7 Hess. Beamtenversorgungsgesetzes. Seitdem erhält jede*r Polizist*in Hessens einen pauschalen Bonus in Höhe von 2.000€, wenn sie/er angegriffen worden ist. Wer vermeldet angegriffen worden zu sein und deshalb Dienstunfall erlitten zu haben, darf sich über diese „Angriffsentschädigung“ freuen – wohlgemerkt die Polizist*innen, nicht etwa die von Polizeigewalt betroffenen Menschen in Hessen! Theune führt aus, dass solch eine Bonuszahlung Polizeikräften einen erheblichen Anreiz biete, noch mehr als schon bislang, angebliche Angriffe zu melden, was dann auch in den Statistiken zu steigenden Zahlen führen dürfte.

Der Heidelberger Rechtsanwalt Martin Heiming greift schließlich unter dem Stichwort „Alle Deutsche haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden“, so lautet Art. 9 GG, das seit nunmehr 30 Jahren geltende PKK-Verbot kritisch auf. Seit November 1993 ist die Kurdische Arbeiterpartei PKK in Deutschland verboten, Verstöße gegen das Verbot werden strafrechtlich hart geahndet und selbst Verlage, die Weltliteratur auf Kurdisch und CD‘s mit kurdischer Musik verlegen, wie der Mezopotamien-Buchverlag, werden als Teilorganisation eingestuft, verfolgt, enteignet und verboten. Heiming kommt zu dem resignierenden Schluss, dass Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit für kurdische Menschen in der BRD auf der Strecke bleiben würden.

Resümee

Wer hat heute noch die Zeit, sich täglich in aller Tiefe über die staatlichen Angriffe auf verfassungsrechtlich verbürgte Positionen zu informieren? Wohl die wenigsten. Meistens dürfte ein Überblick über das Geschehen in der eigenen Bubble zwar gegeben sein, aber der Gesamtüberblick droht im medialen Überangebot verloren zu gehen. Hier bietet das vorliegende Buch eine hervorragende Übersicht und Sammlung von relevanten und besorgniserregenden Entwicklungen. Jeweils versehen mit Fundstellen auf weiterführende Literatur sowie Querverweise. Das Stichwortverzeichnis verdient besondere Erwähnung und Lob, denn es ist erfreulich ausführlich und ermöglicht einen schnellen Zugriff auf bestimmte Artikel.

Bevor es des Lobs zu viel wird: die geäußerte Kritik der Autor*innen verbleibt meist innerhalb des (engen) staatlichen Korsetts. Es handelt sich folglich um konservative und nicht um eine emanzipatorische Kritik. Es wird eine gegebene Praxis als nicht in Übereinstimmung mit bestimmten Normen skandalisiert, meist ohne in den Blick zu nehmen, weshalb diese Normen gerade die hier kritisierten Praktiken letztendlich bedingen und wie nicht nur die Praktiken, sondern auch die entsprechenden Normen überwunden werden können, oder auch überwunden werden müssen.

Dies mindert schlussendlich nicht den Wert des Grundrechte-Reports, denn dieser lenkt, verbunden mit überregionaler Berichterstattung, deutlich den Blick auf elementare Grundrechtsverletzungen durch staatliche Institutionen!

Bibliografische Angaben zu dem rezensierten Buch:

Titel: „Grundrechte-Report 2023 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“

Hrsg.: Derin, Gössner, Judith, Linkcoln, u.a.

Seiten: 222

Verlag: FISCHER Taschenbuch

ISBN: 978-3-596-70882-6

Preis: 14€

Rezensent:

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. Justizvollzugsanstalt (SV),

Hermann-Herder-Str. 8, 79104 Freiburg

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Der Freiheit und dem Leben so nah! Gericht entscheidet sich für Entlassung

Seit Oktober 1996 sitze ich in Haft, seit Sommer 2013 in Sicherungsverwahrung (SV). Nun stand die Prüfung der Frage an, ob ich entlassen werde. Das Landgericht Freiburg hat am 05.07.2023 entschieden, die weitere Unterbringung in der SV für erledigt zu erklären.

Anhörung vor dem Landgericht Freiburg

Am 05.07.2023 fand eine nicht-öffentliche Anhörung der 12. Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Freiburg, unter Vorsitz des Richters Kronthaler statt.

Auf dem Weg zum Gericht, ich wurde in einem blauen Anstalts-Bully gefahren, wusste ich mich von vielen guten Wünschen seitens Freundinnen und Freunden, wie auch Genossinnen und Genossen begleitet. Zusätzlich Kraft und Mut gab das Wissen, dass Freund*innen und Unterstützer*innen vor dem Gericht während der Anhörung ihre Solidarität bekundeten!
Hatte es in den Morgenstunden in Freiburg teilweise noch heftig geregnet, klarte zwischenzeitlich der Himmel auf und die Sonne brach durch die Wolken – ein gutes Vorzeichen, wenn man so möchte.

Für 12 Uhr mittags waren vor Gericht geladen: Mein Rechtsanwalt aus Düsseldorf, sowie jene zwei Sachverständige, die vom LG zuvor beauftragt worden waren, mich erneut zu begutachten. Ferner waren VertreterInnen der JVA erschienen, namentlich der Leiter der SV-Abteilung, Herr G. und die Stationspsychologin Frau W., zudem die künftig zuständige Bewährungshelferin Frau M. und zu guter letzt ich selbst.

Nachdem im Herbst 2022 eine Münchner Psychiaterin in einem im Auftrag des Gerichts erstellten 130-Seiten umfassenden Gutachten zu dem Schluss kam, von mir seien keine rechtlich erheblichen Taten zu erwarten, schon gar nicht bestünde die hohe Gefahr der Begehung schwerster Gewalttaten, wurden gegen diese Expertise seitens der Staatsanwaltschaft, der Haftanstalt und auch des Gerichts teils massive Einwände erhoben. Deshalb hatte das LG zwei weitere Sachverständige beauftragt und von diesen wurde ich im Mai 2023 in sechs Sitzungen über Stunden hinweg befragt.

Ergebnis des Gutachtens

Die beiden neuen Sachverständigen, sie sind für eine forensische Psychiatrie (ZfP) aus dem Freiburger Umland tätig, kamen in ihrem 93-Seiten umfassenden Gutachten zu dem Ergebnis, es bestehe keine hohe Gefahr der Begehung schwerster Gewalttaten und schrieben, sie würden eine Entlassung befürworten. Der „soziale Rückhalt im radikallinken Milieu und die (von mir) akzeptierten Nachsorgeangebote bilden ein hinreichend tragfähiges Gerüst für eine straffreie Lebensführung“, so die beiden Sachverständigen.

Verlauf der mündlichen Anhörung

Die Anhörung fand wegen der Zahl der Teilnehmenden in einem normalen Gerichtssaal statt, schon nach wenigen Minuten wurde klar, es würde auf eine Entlassung hinauslaufen, denn der Vorsitzende, er wurde begleitet von einer Richterkollegin und einem Richterkollegen, meinte lapidar, er habe eigentlich keine weiteren Fragen, das Gutachten sei schlüssig, das Gericht könne diesem gut folgen. Zu Wort kamen kurz die Stationspsychologin, wie auch die anderen Verfahrensbeteiligten, alle hoben die gründliche Arbeit der Sachverständigen, und auch ihre rasche Erledigung des Auftrags, innerhalb von wenigen Wochen, hervor. Nach etwas mehr als einer halben Stunde war der Termin erledigt, denn unter allen Beteiligten bestand Einvernehmen darin, dass nur noch die Entlassung in Frage komme.

Ergebnis der Anhörung

Das Gericht sprach die sogenannte „Erledigung“ der SV aus, d.h. es handelt sich nicht um eine Aussetzung der Bewährung (die eines Tages den Widerruf der Bewährung ermöglichen würde), sondern „Erledigung“ meint, dass die SV vollständig erledigt ist. Als Auflagen wurden erteilt: Mindestens einmal im Monat zur Bewährungshelferin gehen, sowie einmal im Monat zur Forensischen Ambulanz. Den Wohnsitz- /Arbeitsplatzwechsel müsste ich melden, bzw. absprechen mit der Bewährungshilfe. Erfreulicherweise wurde keine elektronische Fußfessel angeordnet, dafür sehe man keine Anknüpfungspunkte, auch eine Meldeauflage (sich bei der Polizeidienststelle melden) sei nicht angezeigt.

Weiterer Verfahrensgang nach der Anhörung

Nun muss das Ergebnis in einen schriftlichen Beschluss gefasst und den Verfahrensbeteiligten, d.h. meinem Verteidiger, mir und auch der Staatsanwaltschaft in den nächsten Tagen zugestellt werden. Dann beginnt eine einwöchige Beschwerdefrist für die StA zu laufen. Legt sie innerhalb dieser Frist sofortige Beschwerde ein, werden die Akten dem Oberlandesgericht in Karlsruhe vorgelegt. Das Rechtsmittel hätte aufschiebende Wirkung, d.h. solange erfolgt keine Freilassung. Wie das OLG entscheiden würde, ist offen; im Regelfall entscheidet es lediglich nach Aktenlage, hört sich also die Beteiligten nicht persönlich an.

Thomas Meyer- Falk, z. Zt. JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
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Todesfall in Freiburger SV: Steve ist tot!

Am 22.06.2023 tönte gegen 6:35 Uhr aus dem Funkgerät eines Beamten „Alarm auf Station 4! Alarm“ und die Beamten rannten los. Im weiteren Verlauf des Vormittags stellte sich heraus, ein Verwahrter war gestorben: Steve, Anfang 40. Ob es sich um einen Suizid handelt, ist noch offen.

JVA Bruchsal

Steve hatte ich noch in meiner Zeit (bis 2013) in Bruchsal kennengelernt, wir saßen fast täglich zusammen, tranken Kaffee, diskutierten die schwierige Lage, in der wir beide uns befanden. Er war dort ziemlich berüchtigt, da er seinem Unmut durchaus lautstark Ausdruck verschaffen konnte. Mir viel dann auf, wie kalt seine Augen wurden. Ich nannte sie seine „Krokodil Augen“.

Immer mal wieder war er in Drogengeschäfte und körperliche Auseinandersetzungen verstrickt, das war die eine Seite. Zugleich konnte er aber auch hilfsbereit und interessiert an anderen sein. Irgendwann etablierte sich über Monate eine Sonntags-Kaffeerunde: Während „Biene Maja“ im Fernseher lief, saßen wir zu dritt, Steve, Peter B. (der vor wenigen Jahren auch hier in der SV starb, an einer Überdosis Drogen) und ich bei Kaffee und Kuchen zusammen.

Als ich nach Freiburg in die SV verlegt wurden, schrieben wir uns sporadisch, verloren uns nie aus den Augen, auch nicht, als er zwischendurch auf den Hohenasperg (bei Stuttgart) in die gefängniseigene Sozialtherapie wechselte.

JVA Freiburg

Vor wenigen Jahren wurde Steve schließlich von Bruchsal nach Freiburg verlegt, er musste seine SV antreten. Er kam erst auf Station 1, nach Konflikten mit dem Psychologen wurde er auf die Station verlegt, auf der ich seit 2013 wohne. Dort geriet er mit der behandelnden Psychologin aneinander (ich hatte darüber vor längerem berichtet, nachdem sie ihm im Gespräch mit auf dem Weg gab, es bestünde immer die Möglichkeit, sich zu erhängen) und wurde auf Station 4 verlegt. Jetzt stand eine Verlegung auf die letzte noch verbliebene Station 3 bevor, denn es soll Insassen gegeben haben, sie sich in seiner Gegenwart verunsichert fühlten. Die letzten Monate waren für ihn gekennzeichnet von Frustration und warten. Eine typische Erfahrung für Insassen, nicht nur hier in der Freiburger SV, sondern bundesweit.

Reaktion der Insassen

Kaum sprach sich herum, dass es Steve war, der im Leichensack abgeholt wurde, schrie C. aus dem Fenster, es sei die Schuld der oben erwähnten Psychologin. Andere Insassen kamen auf den Hof und teilten ihre Erinnerungen an Steve, denn auch wenn er in der Tat ein wirklich spezieller Charakter war, so fanden ihn doch einige sympathisch. Er sagte Menschen seine Meinung direkt ins Gesicht. Wenn ich mit ihm zu tun hatte, war für mich oft eine latente Traurigkeit bei ihm zu spüren, überspielt von seinem lauten, oft fordernden Auftreten. Hochintelligent, ein guter Schachspieler, und viel zu Jung, um in Haft zu sterben.

Er hinterlässt unter anderem eine Tochter, zu der er erst vor nicht allzu langer Zeit wieder den Kontakt fand, und eine Adoptivmutter, und zudem eine Ehefrau.

Thomas Meyer- Falk, z. Zt. JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
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Urteil des Verfassungsgerichts über Gefangenenlöhne

Am 20.06.2023 urteilte das Bundesverfassungsgericht über die Gefangenenlöhne im Strafvollzug und bewertet diese als verfassungswidrig, weil zu gering bemessen um Gefangenen den „Wert“ der zu leistenden Arbeit angemessen zu vermitteln.

Das Verfahren

Die beiden vom BVerfG entschiedenen Verfahren gehen zurück auf Klagen eines Insassen aus Bayern, der dort eine lebenslange Haftstrafe verbüßt und eines mittlerweile in Sicherungsverwahrung befindlichen Gefangenen aus NRW. Schon 2016 (Bayern) und 2017 (NRW) wurden die Verfassungsbeschwerden erhoben, nachdem die beiden Gefangenen vor den jeweiligen Instanzgerichten unterlegen waren. Sie rügten in ihren Verfassungsbeschwerden, jene aus Bayern wurde von der Dortmunder Professorin Christine Graebsch begleitet, dass der jeweilige Stundenlohn von circa 1,50 Euro verfassungswidrig niedrig angesetzt sei.

Am 27. und 28. April 2022, also vor über einem Jahr, verhandelte das BVerfG mündlich, geladen waren diverse Sachverständige von Justizministerien, Fachverbände aus dem Sozialbereich, aber auch ein Vertreter der Gefangenengewerkschaft (GG/BO).

Während die Vertreter*innen der Justizverwaltungen die Gefangenenlöhne für angemessen hielten, wurde von den Sozialverbänden und anderen massive Kritik geäußert: Von den „Löhnen“ könne keine Schuldenregulierung erfolgen, Unterhaltszahlungen seien bei einem Monatsverdienst von 200 oder 300 Euro auch nicht leistbar. Für die Zeit nach einer Entlassung aus der Haft sei zudem prägend, dass der „Wert“ von Arbeit durch diese geringe Entlohnung nicht vermittelt würde. Die Gegenseite wandte ein, dass Gefangene im Schnitt unproduktiver seien als Vergleichsgruppen in Freiheit, zudem seien die Anstalten nicht mehr konkurrenzfähig, müssten sie höhere Löhne zahlen. Auftraggeber würden ins Ausland abwandern.

Das Urteil

Sechs, bzw. sieben Jahre nach Einreichung der Verfassungsbeschwerden, erklärte das BVerfG die entsprechende Vergütungsregelungen aus Bayern und NRW für den dortigen Strafvollzug für „unvereinbar“ mit dem Resozialsierungsgebot
(https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/06/rs20230620_2bvr016616.html). Es beanstandete die Regelungen als „in sich nicht schlüssig und widerspruchsfrei“. Aus dem Resozialisierungsgebot folge die Pflicht für die Landesgesetzgeber, die Arbeit in Haft so zu vergüten, dass Gefangenen der „Wert“ von Arbeit vermittelt werde, sie Schulden regulieren könnten und vor allem auch für die Zeit nach der Entlassung lernen, wie wichtig bezahlte Arbeit sei, was einen großen Einfluss auf ein straffreies Leben habe.

Allerdings machte das Gericht keine Vorgaben, wie hoch nun die Erhöhung auszufallen habe, es seien auch „nicht-monetäre“ Bestandteile denkbar, z.b. eine frühere Entlassung, wenn entsprechend gearbeitet worden ist. Zudem wurde eine Übergangsfrist bis 30.06.2025 gesetzt, bis dorthin müsste eine rechtliche Neuanpassung erfolgen. Eine rückwirkende Nachzahlungsfrist für die zu geringen „Löhne“ lehnte das Gericht ab, da dies zu „erheblichen hauswirtschaftlichen Unsicherheiten“ für die Landeshaushalte führe.
Die Länder seien zudem zu einem strikten Monitoring, bis hinunter auf die Ebene einzelner Anstalten, verpflichtet, um so eine bessere Datenlage z.b. über den Einfluss von (regelmäßiger) Arbeit auf die Rückfälligkeit zu gewinnen.

Kritik und Ausblick

Schon 2002, also vor 21 Jahren, entschied das Gericht, dass die Entlohnung gerade noch verfassungsrechtlich vertretbar sei. Die schon vor sechs, bzw. sieben Jahren eingereichten Verfassungsbeschwerden dann so lange liegen zu lassen, spricht auch für sich. Erneut konnte sich das Gericht zudem nicht dazu durchringen, die Einbeziehung der Gefangenen in die Rentenversicherung festzulegen, im Gegenteil, es urteilte, dass eine entsprechende Verpflichtung verfassungsrechtlich nicht bestehe.

Der prozessualen Lage geschuldet aber gleichwohl zu kritisieren ist die Tatsache, dass das Urteil nur die beteiligten beiden Bundesländer, Bayern und NRW, unmittelbar bindet, d.h. man wird kaum überrascht sein, wenn die übrigen 14 Bundesländer nun einfach zuwarten, bis sie von Gefangenen vor dem BVerfG verklagt werden, bevor sie dann, ebenfalls verbunden mit einer großzügigen Übergangsfrist, zum Handeln aufgefordert werden.

Am Ende dürfte es auf das Prinzip „linke Tasche, rechte Tasche“ hinauslaufen, denn schon nach dem ersten Urteil über verfassungswidrig zu niedrige „Löhne“ aus dem Jahr 1998 wurden selbige zwar erhöht, aber zugleich wurde begonnen, bei verschuldeter Arbeitslosigkeit Haftkosten zu erheben, viele vorher kostenlosen Leistungen fielen weg. Stromkostenbeteiligungen wurden eingeführt, ebenso Zuzahlungen für die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen, uvm. Das BVerfG weist auch in seinem neuen Urteil darauf hin, dass höhere Löhne dann dazu beitragen können, die arbeitenden Gefangenen an Haftkosten zu beteiligen, so dass ihnen für Kost und Logis monatlich eine Rechnung gestellt und von dem „Lohn“ in Abzug gebracht würde.

Alles in allem ist es ein verfassungsgerichtliches Urteil, das gemischte Gefühle bei Gefangenen hervorrufen dürfte: Schnell wird es keine Erhöhung geben, ob überhaupt, oder ob die „nicht-monetären“ Elemente in den Vordergrund rücken, ist offen. Gefangene der 14 übrigen Bundesländer müssen zudem auf Kläger*innen aus ihren Reihen hoffen.

Wahrscheinlich wird dann Sommer 2025 ein neuer Verfahrensmarathon beginnen, wenn Gefangene in Bayern oder in NRW die dann in Kraft tretenden Neureglungen gerichtlich prüfen lassen werden.

Noch gar nicht die Rede war von den Sicherungsverwahrten, denn für diese gilt das Urteil nicht. Erhalten heute Strafgefangene einen „Lohn“, der rund 9 % des Durchschnittsverdienstes aller Arbeiter*innen und Angestellten beträgt, werden für Sicherungsverwahrte 16 % in Ansatz gebracht, was dann zu einem Stundenlohn von über 3 Euro führt, statt nur 1,50 Euro wie im Strafvollzug. Da aber die Lebensverhältnisse der Sicherungsverwahrten besser zu sein haben als im Strafvollzug, so das BVerfG in einem Urteil von 2011, dürften ab 2025 Sicherungsverwahrte ihrerseits mehr Entlohnung fordern.

Dann beginnt das Spiel von vorne.

Thomas Meyer- Falk, z. Zt. JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
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Wieder in eigener Sache: Zwischenstand des Entlassungsverfahrens!

Nachdem im Herbst 2022 eine Münchner Sachverständige zu dem Ergebnis kam, dass von mir keine weiteren rechtlich erheblichen Taten zu erwarten seien und dieser Einschätzung das Freiburger Landgericht nicht folgte, wurden zwei weitere Gutachter*innen beauftragt. Eine Psychologin und ein Psychiater eines Zentrums für Psychiatrie aus dem Freiburger Umland. Diese kamen nach der Exploration zu dem vorläufigen Ergebnis, dass nach ihrer Einschätzung keine weiteren schweren Straftaten von mir zu erwarten seien.

Die Exploration durch die Gutachter*innen

Am 12. Mai traf ich die zwei Sachverständigen zum Erstgespräch. Morgens vor 9 Uhr betraten die beiden, zusammen mit dem Bereichsdienstleiter der Haftanstalt, die Station um sich meine Zelle ebenso anzuschauen, wie den Rest der Station. Gemeinschaftsdusche, Stationsküche, Freizeitraum und die für eine sechsstellige Summe vor Jahren eingebaute Zugangsschleuse, damit die Bewohner „selbstständig“ in den Gefängnishof, aber nicht unkontrolliert auf andere SV-Stationen gehen können.

Danach unterhielten wir uns zwei Stunden. In den folgenden Wochen fanden insgesamt sechs Gespräche statt, mal vormittags, mal nachmittags. Intensiv wurde meine Vergangenheit, Kindheit und auch der Haftverlauf, sowie der Grund der Haft thematisiert. Interessanterweise ging es auch immer wieder darum, dass ich gerne ohne Schuhe auftrete und einen eher eigenwilligen Kleidungsstil pflege.

Die vorläufige Einschätzung der neuen Gutachter*innen

Im letzten Gespräch am 31. Mai 2023 mit den Sachverständigen, das dann auch fast drei Stunden dauerte, teilten sie mir ihre vorläufige Einschätzung mündlich mit.

Danach verhalte es sich aus ihrer Sicht wie folgt: Es bestünde eine realistische Zukunftsperspektive, ob in beruflicher Hinsicht, aber auch was die Wohnsituation angehe, zudem verfüge ich über ausreichende Bewältigungsstrategien, um mit schwierigen Situationen zurecht zu kommen. Jetzt wollen beide Gutachter*innen bis Anfang Juli das schriftliche Gutachten zu Papier bringen und dem Gericht zuleiten.

Das weitere Verfahren

Nun warte ich auf die gerichtliche Anhörung und deren Ausgang; je nachdem, wie die Entscheidung ausfallen wird, können die Staatsanwaltschaft oder ich Beschwerde zum Oberlandesgericht einlegen. Insofern heißt es auch nach fast 27 Jahren: Warten!

Diese Anhörung ist terminiert auf den 5. Juli 2023.

Ausblick

Die Haftanstalt gewährt mir seit Frühjahr diesen Jahres monatliche Ausführungen, so dass ich nicht nur meinen Heimatort im Freiburger Umland besuchen konnte, sondern auch die Freiburger Straffälligenhilfe. In den nächsten Wochen soll ich nicht nur die Bewährungshilfe in ihrem Dienstsitz aufsuchen, sondern auch dort einen Besuch machen, wo ich nach der Haftentlassung wohnen könnte.

Die ganzen Jahrzehnte in Haft, darunter viele Jahre in Isolationshaft, konnte ich nur deshalb durchstehen, weil mich all die Zeit Menschen und Organisationen wie Rote Hilfe e.V. oder ABC solidarisch begleitet, geschrieben, besucht, telefoniert, meine Texte getippt und online gestellt, mir die Chance einer regelmäßigen Kolumne im DreckSack (https://www.edition-luekk-noesens.de/) eingeräumt haben, um dort über die prekäre Situation von Inhaftierten gegenüber einem ganz anderen Publikum zu berichten. Die mich materiell unterstützt und auch wichtige Zukunftsperspektiven, wie die Aufnahme in die Redaktionsgemeinschaft bei Radio Dreyeckland (https://www.rdl.de/) eröffnet haben. Euch allen danke ich von ganzem, ganzem Herzen!

Schauen wir, wie es nun weitergeht. Hoffentlich bald zusammen vor den Mauern!


Thomas Meyer-Falk, z. Zt. JVA (SV)
Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg

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In eigener Sache: Ausführung im Mai 2023

Nachdem ich im April 2023 in Rahmen einer Ausführung vor die Freiburger Gefängsnismauern durfte, bekam ich im Mai eine weitere Möglichkeit.

Die JVA Freiburg gewährt mir seit März 2023 monatlich eine Ausführung. Laut Justizministerium sei dies eine ausreichende Möglichkeit um sich nach rund 27 Jahren Haft auf das Leben in Freiheit vorzubereiten.

Aktuell sitze ich in einem Internet-Café in Freiburgs Innenstadt, begleitet von der für die Wohngruppe zuständigen Sozialarbeiterin und von einem Bediensteten des AVD( Allgemeiner Vollzugsdienst). Es ist ein erbaulich sonniger Frühsommertag. Nachdem ich im Bürgerbüro der Stadt einen neuen Personalausweis beantragt hatte, ging es über die in Freiburg recht bekannte „Blaue Brücke“ in Richtung Internet-Cafè.

Später kann ich noch in einem Supermarkt einkaufen, bevor ich dann erneut in die Haftanstalt zurückkehren muss. Für Juni 2023 sind dann zwei weitere Ausführungen geplant: zum einen werde ich mit dem Leiter der Abteilung Sicherungsverwahrung die Bewährungshilfe aufsuchen und in einer zweiten Ausführung soll ich mir dann die Wohnmöglichkeit die mir freundlicherweise über Freund*innen angeboten wurde anschauen.

Ob am Schluss wirklich die Freilassung stehen wird ist noch offen, aktuell läuft die Untersuchung durch die vom Landgericht Freiburg beauftragten Sachverständigen noch. Eine Entscheidung ist für Anfang Juli 2023 angedacht.

Thomas Meyer-Falk

z.Zt. JVA Freiburg

Hermann-Herder-Str. 8

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Ausbruch (Radio Dreyeckland) am 2. Sonntag im Monat

Thomas sprach letzten Sonntag mit Wolfgang Lettow von der Zeitschrift Gefangenen Info) über „Gefangenenunterstützung“.

https://www.freie-radios.net/122044

https://rdl.de/beitrag/thomas-meyer-falk-spricht-0