Archiv der Kategorie: Innen und Rechtspolitik

Leserbrief von Thomas Meyer-Falk im „Neuen Deutschland“ vom 26.4.2023 zum Prozess gegen die 4 Antifaschist:innen in Dresden

Massive Einschüchterung
Zu »Lina-E.-Prozess«, Tagesthema 20.4., S. 2

Die meisten Ermittlungsverfahren nach Paragraf 129 Strafgesetzbuch (kriminelle Vereinigung), die gegen Linke geführt werden, enden mit der Einstellung, also ohne Anklage; der einschüchternde Effekt ist aber groß.
Oft jahrelange Bespitzelung (Abhören des Telefons, Mitlesen der Post und Mails), Observation und vieles mehr. Auch im Zuge des Verfahrens gegen Lina E. Gibt es breitflächige Struktur ermittlungen. Umso wichtiger er scheint mir das Zusammenstehen: Sich nicht einschüchtern lassen – trotz alledem!

Thomas Meyer-Falk, zzt. JVA Freiburg

Pressefreiheit nach schwäbischer Art – Streit mit Landgericht Stuttgart

Aktuell wird vor dem Verwaltungsgericht um die Entscheidung der Pressestelle des Landgerichts Stuttgart, jegliche Auskünfte über einen Strafprozess gegen einen Sicherungsverwahrten zu verweigern, gestritten.

Die Vorgeschichte

Anfang 2022 beurlaubte die JVA Freiburg, mit Zustimmung des Stuttgarter Justizministeriums, welches zur Zeit von einer CDU-Ministerin geführt wird, einen wegen pädokrimineller Taten inhaftierten Sicherungsverwahrten. Dieser wurde in eine betreute Einrichtung in der Nähe von Stuttgart beurlaubt. Nur drei Wochen später musste er in die JVA Freiburg, in den Hochsicherheitsbereich, zurück verlegt werden. Schnell kam das Gerücht auf, er sei straffällig geworden, was er vehement bestritt.

Die Berufungsverhandlung

Am 14.11.2022 kam es jedoch zu einer Berufungsverhandlung vor der kleinen Strafkammer des Landgerichts Stuttgart, zu der der Freiburger Sicherungsverwahrte im Wege eines Einzeltransports vorgeführt wurde. Am 15.11.2022 beantragte ich bei der Pressestelle des dortigen Landgerichts Auskunft.

Der Auskunftsantrag

Unter Hinweis darauf, dass ich zum einen über Strafvollzug bloggen würde und zum anderem bei Radio Dreyeckland (https://www.rdl.de) Teil des Redaktionskollektivs sei, bat ich um Details zu Tatvorwurf und Urteil. Denn just als der Sicherungsverwahrte Anfang 2022 zurück in den Hochsicherheitsbereich verlegt wurde, mussten auch zwei weitere Insassen, die ihrerseits im „offenen Vollzug“ saßen, binnen kürzester Zeit wieder in den geschlossenen Bereich rückgeführt werden. Auch bei diesen handelte es sich um Sexualstraftäter, so dass ich für einen Bericht zu diesem Thema recherchierte.

Die Ablehnung durch die Pressestelle des LG Stuttgart

Mit erstem Schreiben vom 02.12.2022 verweigerte die Pressestelle jegliche Auskünfte, da der Fragesteller (also ich) ein Inhaftierter sei und man erteile (Mit-)Gefangenen keine Auskünfte. Als ich mich hierüber beschwerte und der Pressestelle eine pressefeindliche Haltung vorwarf, modifizierte mit Schreiben vom 03.02.2023 das Landgericht Stuttgart seine Haltung. Nunmehr wurde geltend gemacht, dass „erfahrungsgemäß Repressalien zwischen Gefangenen zu befürchten“ seien, würden Details bekannt.

Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart

Nunmehr liegt der Fall beim Verwaltungsgericht, da ich dort Prozesskostenhilfe für eine Klage gegen die beiden Bescheide sowie für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Erteilung der begehrten Auskünfte beantragt habe.

Ausblick

Um die Pressefreiheit auch in Deutschland scheint es nicht zum besten bestellt (vgl. jüngst die Razzia bei Radio Dreyeckland). Dass eine Behörde Auskünfte zu einem öffentlichen Prozess verweigert, erscheint abwegig. In dem Prozesskostenhilfeantrag habe ich zudem die Frage aufgeworfen, ob bei der Ablehnung der Auskünfte nicht viel eher der Umstand eine Rolle spiele, dass Aufsichtsbehörde der Pressestelle schlussendlich eben jenes Justizministerium sei, welches zuvor den umfangreichen Vollzugserleichterungen des Sicherungsverwahrten zugestimmt habe. Dass also das Justizministerium womöglich kein hohes Interesse an (kritischer) Berichterstattung haben könnte.


Thomas Meyer-Falk, z. Zt. JVA (SV)
Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg

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Vortrag und Diskussion zur Sicherungsverwahrung

Am Freitag, 10.02.2023 findet im „Haus der Jugend“ in Freiburg um 19.30 Uhr eine Veranstaltung zum Thema Sicherungsverwahrung statt.
Von Roter Hilfe und dem akj organisiert, wird die Dortmunder Professorin Dr. Graebsch historische Entwicklung und gegenwärtige Praxis der Sicherungsverwahrung näher beleuchten.

Nicht zuletzt durch die zum Beispiel in Bayern rigoros praktizierte Form des Unterbindungsgewahrsams gegen AktivistInnen der „Letzten Generation“, gewinnt die sogenannte „Pre-Crime“ Einsperrung weiter an Aktualität. Wer sich vorab schon informieren möchte, dem sei der sehr instruktive Beitrag von Frau Professorin Dr. Graebsch von November 2022 in „Neues Deutschland“ empfohlen (https://www.nd-aktuell.de/artikel/1168354.sicherungsverwahrung-tiefer-eingriff-in-die-seele.html).

Thomas Meyer-Falk

z. Zt. JVA (SV),

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Stilanalye u.a. „linksextremistischer“ Bekennerschreiben ?!

Die an der Universität Heidelberg im Bereich der Forensischen Linguistik promovierende Autorin, Ulrike Lohner, publizierte schon vor zwei Jahren erste Einblicke in ihr Dissertationsprojekt.

Ziele des Dissertationsprojekts

Ulrike Lohner schrieb in ihrem Beitrag „Stilanalyse rechtsextremer Drohbriefe und linksextremistischer Bekennerschreiben“ (https://doi.org/10.14618/sr-1-2021-loh) im Sprachreport des Leibnitz-Instituts für Deutsche Sprache, sie beabsichtige den Versuch einer Typisierung verschiedener Stilausprägungen von rechtsextremen Droh- und linksextremer Bekennerschreiben zu unternehmen. Hierzu habe ihr das Bundeskriminalamt zwei Korpora Tatschreiben zugänglich gemacht, es handele sich dabei um 115 Droh- und Schmähbriefe rechtsextremen Inhalts und 105 Selbstbezichtigungsschreiben und Positionspapiere „linksextremen“ Inhalts.

Schlussendlich soll es darum gehen, „autorenspezifische Gemeinsamkeiten oder Unterschiede“ festzustellen, um letztlich auch einzelne konkrete Autor/innen zu identifizieren.

Ausblick

Die forensische Linguistik sollte meines Erachtens immer auch im Blick behalten werden bei der Publikation von Erklärungen, denn die Methoden und Techniken anhand „typischer, sprachinterner Merkmalskombinationen“ Rückschlüsse auf konkrete Autor/innen zu ziehen, werden zusehends feiner. Hier kann der genannte Artikel einen ersten Ein- und Überblick ermöglichen.

Disclaimer

Ich bitte um Nachsicht, wenn manche/r den genannten Artikel vielleicht schon kennen sollte, aber mich erreichen in Haft solche Informationen verzögert.

Thomas Meyer- Falk, z. Zt. JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
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Solidarität mit Radio Dreyecksland (RDL) auch aus dem Knast

Der Angriff auf die Pressefreiheit am 17.Januar  auf RDL ist in aller Schärfe zurückzuweisen!

Auch hier aus dem Gefängnis solidarische Grüße an die verfolgten Betroffenen sowie an RDL.

Ich bin selbst Redakteur bei RDL und es notwendig, dass diesem offensichtlichen Versuch der Einschränkung der Pressefreiheit  in aller Schärfe bundesweit und spektrenübergreifend  entgegengetreten wird.

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. JVA (SV),

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Rechte Gewalt in den 90ern – ein Lesetipp!

Immer wieder erscheinen in der Publikationsreihe „Aus Politik und Zeitgeschichte“ der Bundeszentrale für politische Bildung lesenswerte Ausgaben.
So vor wenigen Tagen zu dem im Titel genannten Phänomenbereich.

In sechs Beiträgen beleuchten die Autor:innen Geschichte, Entwicklung und versuchen sich mitunter auch an einer Typologie rechter Gewalt in der BRD in den 90ern.
Virchow spannt dabei den geschichtlichen Bogen noch weiter und beleuchtet punktuell auch die Zeit nach 1945.

Eingeleitet wird die Ausgabe von einem Essay Christian Bangels, einem Journalisten von Zeit-Online, der über den Hashtag Baseballschlägerjahre schreibt, dabei auch seine eigene Geschichte als Teenager in Frankfurt a.d.Oder und Konfrontationen mit (Neo)Nazis thematisierend.

Perinelli, ein Referent an der Akademie für politische Bildung der Rosa-Luxemburg-Stiftung, stellt die migrantische Perspektive in den Mittelpunkt seines Aufsatzes.
Franka Maubach (Uni Wuppertal) erinnert an Mölln, an Solingen und die Geschichte des Rassismus in der Bundesrepublik.

Im vorletzten Beitrag der Ausgabe analysiert Raj Kollmorgen (Professor an der Hochschule Zittau/Görlitz) die Kultur- und Gesellschaftsgeschichte des Rechtspopulismus in Ostdeutschland.
Mit einem Blick auf die Debatte um Jugendarbeit und rechte Gewalt seit den 1990er Jahren schließt die Doktorandin Lucia Bruns.

Die Ausgabe ist online kostenlos zugänglich und kann auch in Papierform dort kostenlos nachbestellt werden.

https://www.bpb.de/apuz
Titel: „Aus Politik und Zeitgeschichte: Rechte Gewalt in den 1990er Jahren“
Ausgabe Nr. 49-50/2022 vom 05.12.2022

Rezensent:
Thomas Meyer-Falk
Z.Zt. JVA Freiburg
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Am Anfang war das Wort! Kommentar zum Antifa-Ost-Verfahren aus Sicht eines Beobachtenden…

Es gibt das tief verwurzelte Verlangen wohl eines jeden Menschen nach Befreiung.

Befreiung von dem, was uns einengt, uns hindert, uns selbst, zumal in sozialen Zusammenhängen, zu verwirklichen.

Antifaschismus definiert sich, schon begrifflich, durch die Befreiung vom und den Kampf gegen den Faschismus, einer immer währenden Aufgabe, ja Verpflichtung.  Darüber hinaus meint Antifaschismus aber mehr. Es ist eine innere Haltung zu Mitmenschen, zur Welt, getragen von einem Freiheitsverständnis, welches nicht nur die „Freiheit von Faschismus“ meint, die sogenannte „negative Freiheit“ im Sinne von „Freiheit von etwas“, sondern zugleich eine Idee „positiver Freiheit“ mit sich führt, nämlich die „Freiheit zu etwas“.

Das Antifa-Ost-Verfahren wirft nun ein grelles Licht auf staatliche Strukturen wie auf rechtsextreme Kreise, welche gleichermaßen davon beseelt zu sein scheinen, andere Menschen einzuengen und am Gebrauch der Freiheit zu hindern.  Geprägt von restaurativen, antiemanzipatorischen, xenophobischen Grundhaltungen, welche mit einem positiven Begriff von Freiheit wenig bis nichts anzufangen wissen.

Mangels Zugang zum Internet (hier in Haft) kann ich den vor dem OLG Dresden laufenden, unter „Antifa-Ost-Verfahren“ firmierenden Strafprozess nur sehr, sehr indirekt verfolgen, insbesondere die diverse Berichterstattung. Ich möchte mich zudem beschränken auf die in der Berichterstattung, zumindest so wie sie mir bislang vorliegt, dokumentierte scheinbare Schweigsamkeit, insbesondere zu den Auftritten des sogenannten Kronzeugen.

 Das Recht zu schweigen ist im Strafprozess essentiell, zumal nach geltender Rechtslage eine auch nur teilweise Einlassung Gerichte dazu berechtigt, hieraus ggf. ungünstige Schlussfolgerungen zu ziehen.  Würden Angeklagte durchgängig schweigen, so zumindest die Theorie, dürfte dieses Schweigen nicht nachteilig berücksichtigt werden.

Die wohl recht umfassenden Aussagen des sogenannten Kronzeugen sind in der Welt.  Linke Aktivist:innen haben sich dazu verhalten, die Aussagen kritisiert (nicht nur diese, sondern auch das Verhalten des Kronzeugen). Dass es eine politische Einordnung von Seiten der Angeklagten gegeben hätte, dies wurde zumindest medial nicht vermittelt. Dafür wird es prozesstaktische Gründe geben, nur ist zu fragen, ob damit nicht nur letztlich dem Kronzeugen das Feld überlassen wird? Er (erneut) in eine dominante Position gelangt, in der er zudem die Rezeption der Geschichte maßgeblich mitbestimmen kann.

 Zu fragen wäre auch, welches Signal hiervon an künftig von Strafprozessen betroffene Menschen ausgeht.  Ob sie sich ermutigt fühlen, sich offensiv zu verhalten oder es eher über sich ergehen lassen sollen, wenn jemand wie im vorliegenden Fall über Stunden und Tage hinweg seine Sicht verbreiten darf.

 Was bleibt am Ende von den Aussagen des Kronzeugen haften, nicht primär in der (linken) Szene, die dürfte vielfach gut informiert sein, sondern auch beim ( bürgerlichen) Publikum, und wenn wir an die Zukunft denken:  bei Menschen, die künftig, vielleicht in 10, 15, 20 und mehr Jahren auf das Verfahren vor dem OLG Dresden mit zeitlichem Abstand zurück schauen.  Wäre es angemessen, wenn die Wahrnehmung durch die Aussagen eines Kronzeugen wesentlich dominiert würden?

Im Anfang ist das Wort – und das erfordert mitunter auch Widerworte!

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. JVA (SV),

Hermann-Herder-Str. 8, 79104 Freiburg

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Solidarische Grüße aus dem Freiburger Gefängnis!

  • Grußwort zur Demo am 08.09. in Leipzig zur Prozesseröffnung –

Aus Gefängnissicht finde ich die Drohung mit monatelanger Einknastung besonders wichtig. Menschen werden aus ihrem vertrauten Umfeld von jetzt auf gleich herausgerissen, verobjektiviert, in den Knast gesteckt und defacto erstmal von der Außenwelt abgeschnitten. Denn bis Briefe die Zensurschranken passieren, vergehen Wochen. Wer von euch schreibt noch Briefe? Von Hand vielleicht? Für Menschen in den Knästen ist es die zentrale Kommunikationsform mit jenen außerhalb der Mauern.

Knast engt den Menschen ein. Hindert die Menschen an der Verwirklichung ihrer selbst auf zentrale Weise. Versperrt ihnen den Weg zur Freiheit.

Deshalb ist die Demo heute so wichtig. Als Signal an Lina, Lennart, Jannis und Jonathan. Dass sie nicht alleine im Feuer stehen.

Als Zeichen an alle Menschen, die heute hier versammelt sind oder andernorts sich kämpfend einbringen. Den Weg zur Freiheit dürfen wir uns niemals versperren lassen. Niemals!

Nicht zuletzt ist die Demonstration deshalb auch ein Zeichen an die Repressionsorgane und ihre Vertreter*innen in der Politik.

Durch ihre Drohungen werden wir uns nicht einschüchtern lassen!

Freiheit für Lina!

Für eine sofortige Beendigung der Vefolgung!

Weg mit §129 und §129a und §129b!

Herzschlagende Grüße aus Südbaden

Thomas Meyer-Falk

Lautstarke Debatte im Bundestag um Indymediaverbot

Am 25. Februar 2021 debattierte der Deutsche Bundestag auf Antrag der AfD über die Frage, ob der Bundestag die Regierung auffordern solle, umgehend die Plattform de.indymedia.org zu verbieten. Der Antrag der AfD stieß einhellig auf Ablehnung. An der etablierten Presse ging die Debatte offenbar vollständig vorbei.

Vorgeschichte und AfD-Antrag

Nachdem am 14.08.2017 der Bundesinnenminister Linksunten.indymedia verboten hat und eine Klage gegen das Verbot vor dem Bundesverwaltungsgericht im Januar 2020 scheiterte, schoss sich neben dem Bundesamt für Verfassungsschutz insbesondere die AfD auf de.indymedia.org ein. Im Juni 2020 forderte neben Beatrix von Storch, Dr. Curio, Dr. Gauland, Alice Weigel, die gesamte AfD-Fraktion ein Verbot der Plattform (vgl. Bundestagsdrucksache 19/20682). Auf sieben Seiten führten die AfD Abgeordneten einige ihnen missliebige Zitate von auf indymedia gefundenen Erklärungen auf, beklagten „Hetzaufrufe (gegen) Polizeibeamte“ (S.4), und unterstellten der Plattform eine Unterstützung, ja Förderung „linksextremen Terrors“ (S.5).

Gefordert werden von der AfD ein Verbot des Vereins „Indymedia“, ein Verbot der entsprechenden Internetseite, sowie ein Verwendungsverbot für das Logo von indymedia (S.2).

Der mit dem Antrag befasste Bundestags-Ausschuss für Inneres und Heimat empfahl mehrheitlich, gegen die Stimmen der AfD, eine Ablehnung des Antrages (vgl. Bundestagsdrucksache 19/24123).

Die Debatte im Bundestag am 25. Februar 2021

Am sehr späten Nachmittag des 25.02.2021 fand eine 30 Minuten dauernde Debatte im Plenum des Deutschen Bundestages über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat statt. Um es vorweg zu nehmen, es ging sehr turbulent zu. Der erste Redner, Christoph Bernstiel (CDU/CSU) beklagte ein Erstarken des Linksextremismus, plädierte aber dafür nicht groß über ein etwaiges Verbot zu diskutieren, es gewissermaßen anzukündigen, sondern zu handeln! Im übrigen gehe die Annahme der AfD fehl, dass es sich bei der Plattform um einen verbotsfähigen Verein handele. Und „wo es keinen Verein gibt, kann man auch keinen Verein verbieten.“
Bei ihm habe der AfD-Antrag den Eindruck hinterlassen, dass ein Mitarbeiter der AfD in seiner „Mittagspause sein Brötchenpapier genommen“ habe auf das er ein Best-of von Indymedia-Zitaten „gekritzelt“ habe.

Auf Bernstiel erwiderte dann unmittelbar Beatrix von Storch (AfD), die sogleich betonte, indymedia gehe es „nicht um Menschheit, Gerechtigkeit oder die Umwelt. Die wollen schlagen, treten und plündern. Sie wollen demütigen, einschüchtern und bedrohen, anzünden, abfackeln und zerstören. Die wollen Terror, und sie wollen töten.“ Im weiteren Verlauf ihres Redebeitrags attestierte von Storch den Redaktionsstuben, Universitäten, Umweltverbänden, Gewerkschaften, NGOs, aber auch Mitgliedern des Bundestages und der Regierung „Sympathisanten dieser linken Gewalt“ zu sein.

Die Abgeordnete Susann Rüthrich (SPD) beklagte im Anschluss an von Storchs Rede, eine eklatante Senkung des Niveaus. Offenbar nerve die AfD die Recherchearbeit von indymedia, da diese rechtsextreme Netzwerke aufdecke, insbesondere die Verbindungen und Verstrickungen von AfD Abgeordneten in die rechte Szene. Immer wieder unterbrachen Abgeordnete der AfD die Rednerin durch Zwischenrufe.

Anschließend sprach von der FDP der Abgeordnete Konstantin Kuhle. Er attackierte die Plattform scharf, ebenso seine Vorrednerin der SPD, deren Auftritt er als „erbärmlich“ bezeichnete. Dessen ungeachtet, so Kuhle weiter, lehne die FDP ein Verbot ab und führte u.a. die Meinungsfreiheit ins Feld.

Ulla Jelpke (Die Linke) arbeitete heraus, dass durch das Konzept von indymedia, nämlich der Möglichkeit anonym zu schreiben, „dort leider auch viel Müll“ zu finden sei, um sich dann aber klar und deutlich an die Seite der Plattform zu stellen. Bei indymedia finden nämlich „berichte über Polizeigewalt und Gewalt von Rechten, die man ansonsten totgeschwiegen hat.“ Als „wichtige Plattform für Enthüllung antifaschistischer Recherche über die rechtsextreme Szene“ sei indymedia unerlässlich und sie danke ausdrücklich dafür! Was für reichlich Unruhe in der AfD-Fraktion sorgte.

Die Abgeordnete Dr. Irene Mihalic (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, auf der Plattform werde „zu Gewalt und zum Systemsturz“ aufgerufen, es „sogar Solidarisierung mit Terrorismus.“ Dies müsse konsequent verfolgt werden, jedoch sei ein Verbot der Seite nicht der richtige Weg. Im weiteren Verlauf ihrer Rede macht Mihalic darauf aufmerksam, dass es doch die AfD selbst sei, die von „Hetze und Aufrufen zur Gewalt“ lebe, der AfD Antrag sei „so scheinheilig“. Dieser Diagnose schlossen sich weitere RednerInnen an. So Helga Lindg (SPD), der der AfD vorhielt, ihr Antrag „ist an Heuchelei, Scheinheiligkeit, Bigotterie nicht zu überbieten.“ Man habe „in Deutschland kein Antifa-Problem (sondern) ein manifestes Neonazismus- und Faschismusproblem.“

Beatrix von Storch tat sich laut Debattenprotokoll kurz vor Ende der Debatte noch mit dem Zwischenruf „Wir werden Sie jagen!“ hervor.

Das Debattenprotokoll kann online auf der Website des Deutschen Bundestages nachgelesen werden (19. Wahlperiode, 212. Sitzung, den 25.02.2021, Seite 26782-26793).

In der von der AfD geforderten namentlichen Abstimmung stimmte alle Fraktionen, außer der AfD, für die Ablehnung.

Ausblick

Folgt man den in der Regel gut informierten RednerInnen von CDU/CSU wird seitens Seehofers und dessen Bundesinnenministerium ernsthaft ein Verbot geprüft, so dass es niemanden überraschen sollte, wenn eines morgens Breaking News vermelden, dass bundesweit Polizei ausrückt um euin etwaiges Verbot umzusetzen. Dass AfD und weite Teile von FDP und CDU/CSU das Konzept von einer Plattform wie indymedia nicht verstanden haben, oder nicht verstehen wollen, zumindest in ihrer Außendarstellung, verwundert nicht. Würde es ihnen inhaltlich ernstlich um die Gewaltfrage gehen, hätte es ausreichend Gelegenheit gegeben, beispielsweise in Redaktionsstuben von FAZ oder Süddeutscher Zeitung einzurücken, wenn dort Mitarbeitende in Kommentaren völkerrechtswidrige Überfälle auf Drittstaaten, und damit die vielen Toten rechtfertigen. Oder in die Büros eines damaligen Regierenden Bürgermeisters Scholz in Hamburg, als er die brutalen Übergriffe der Polizei vollständig negierte, obwohl das Bildmaterial eindeutig schwere Misshandlungen von Demonstrantinnen und Demonstranten belegte.

Indymedia ist nicht nur aus dem politischen Raum, sondern auch technisch Opfer von heftigen Angriffen; so war in den letzten Tagen und Monaten die Seite vielfach nicht erreichbar. Dies stellt eine Attacke auf die Möglichkeit von Menschen in prekären Lebensverhältnissen dar, sich frei zu informieren und zu äußern. Denn wie zu Recht viele Rednerinnen und Redner, allen voran Ulla Jelpke, betonten, auf indymedia finden sich Informationen die ansonsten totgeschwiegen werden von den etablierten Medien! Indymedia gibt den ansonsten unsichtbaren, stummen Menschen eine Möglichkeit die Stimme zu erheben!

Thomas Meyer-Falk

z.Zt. JVA (SV)

Herman-Herder-Str. 8

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Beschwerde gegen Staatsschutz Bamberg ohne Erfolg!

Wie im Juli 2020 berichtet, ist die Kriminalpolizei Bamberg seit 2019 auf Informationssuche (https://freedomforthomas.wordpress.com/2020/07/11/staatsschutz-bamberg-auf-informationssuche-im-juli-2020/), nachdem bei der Firma Massak Logistik GmbH LKWs brannten. Als ich ins Visier der FahnderInnen geriet, beschwerte ich mich beim Landesbeauftragten für Datenschutz. Dieser hat nun die Beschwerde aus datenschutzrechtlicher Sicht für unbegründet erachtet.

Die Vorgeschichte

Die Firma Massak Logistik GmbH ist ein Zulieferdienst für Haftanstalten. Die Geschäftsführer betreiben neben dieser Firma auch noch weitere Unternehmen (so in Bamberg EDEKA-Filialen). Im Gefängniskontext beliefert die Firma seit vielen Jahren den Großteil der InsassInnen in bundesdeutschen Gefängnissen mit Lebensmitteln und sonstigen Waren aus dem Non-Food-Bereich (darunter auch Kleidung, CDs, Elektronik). Immer wieder berichtete ich in den vergangenen Jahren über Recherchen zu der Firma, aber auch über die Kritik von InsassInnen an der Preisgestaltung. Denn je nach Artikel liegen die Preise auch schon deutlich über jenen, welche in Geschäften vor den Mauern verlangt werden; wobei die Inhaftierten besonders ärgerlich darüber sind, wenn sie in EDEKA-Prospekten sehen, was EDEKA-Filialen für Preise verlangt und sie selbst dann höhere Preise zahlen müssen.

Am 12. Mai 2019 kam es dann offenbar zu einem Brandanschlag auf LKWs der Firma Massak Logistik GmbH.

Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen

Mindestens seit Mai 2019 ermittelt deshalb die örtlich zuständige Kriminalpolizei im bayrischen Bamberg. Als dann rund ein Jahr später der Staatsschutz bei Frau H., einer Freundin aus Bayern, unter Hinweis auf eben dieses Geschehen um die Firma Massak bei ihr vorbei schaute und meine an sie gerichteten Briefe mitnahm, beschwerte ich mich beim Bayrischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (https://www.datenschutz-bayern.de/).

Anschließend ließ sich folgendes zu den polizeilichen Ermittlungen rekonstruieren:

Ein Bekennerschreiben zu dem Brandanschlag hätte nach Ansicht der Polizei „Ähnlichkeiten“ zu einer mir zugeordneten Homepage aufgewiesen. Zudem sei in der Zeitschrift „Zündlumpen“ vom 18.05.2019 auf den Anschlag und die Solidarität mit anarchistischen Gefangenen hingewiesen worden.

Sodann sei es am 19.08.2019 zu einem Brandanschlag in Sachsen auf Baustellenfahrzeuge für den Neubau der JVA Zwickau gekommen. In einem am 21.08.2019 auf indymedia.org publizierten Bekennerschreiben hätte sich dann ein „Autonomes Kommando Thomas Meyer-Falk“ hierzu näher verhalten. Später sei es zu weiteren Anschlägen auf die Fahrzeuge der Firmen VSTR GmbH, sowie Hatschek Bau GmbH gekommen, welche ebenfalls am Gefängnisneubau in Zwickau mitwirkten.

Am 09.05.2020 schließlich hätte sich ein Brandanschlag auf dem Gelände der Bundespolizei Bamberg ereignet, der „starke Ähnlichkeiten zu den Anschlägen zu Lasten der Firma Massa aufgewiesen“ habe, so eine Stellungnahme des Polizeipräsidiums Oberfranken, welche der Landesbeauftragte für Datenschutz zitiert.

Über ein Auskunftsersuchen der Generalstaatsanwaltschaft München habe dann der Staatsschutz bei der JVA Freiburg eine „Besuchs- und Telefonliste“ erhoben und sei auf diese Weise auf besagte Frau H. gestoßen, die mich schon besucht und mit mir telefoniert habe.

Die Beschwerde beim Bayrischen Landesbeauftragten für Datenschutz

Am 08.07.2020 bat ich den Datenschutzbeauftragten aus datenschutzrechtlicher Perspektive das Vorgehen der Kriminalpolizei zu prüfen, insbesondere was die Erhebung von Besuchs- und Telefondaten bei der JVA angehe, die Sicherstellung der Korrespondenz bei Frau H., sowie den Umstand, dass die Staatsschutzbeamten mich Frau H. gegenüber als Linksextremisten bezeichnet hätten.

Mit Bescheid vom 26.11.2020 kommt der sachbearbeitende Oberregierungsrat zu dem Ergebnis, dass meine Beschwerde vollumfänglich unbegründet sei und erläutert dies ausführlich. Wer die Details nachlesen mag, der Bescheid ist als PDF angefügt (lediglich den Namen der Freundin aus Bayern und den des Sachbearbeiters vom Datenschutzbeauftragten habe ich geschwärzt).

Bilanz

Auch wenn die Einschätzung des Datenschutzbeauftragten nicht überraschend kommt, so bietet der Bescheid doch einen interessanten Einblick in die Ermittlungstätigkeit des Staatsschutzes der Kripo Bamberg. Was mich selbst angeht, so berührt mich das Vorgehen des Staatsschutzes eher wenig, denn mir ist es seit meiner Verhaftung 1996 vertraut, vom Staat und dessen Bediensteten umfassend ausgespäht zu werden. So wurde bspw. bis 2007 nahezu jeder meiner ein- und ausgehenden Briefe genauestens von einem/einer Jurist/in in der JVA Bruchsal gelesen. So etwas senkt mit den Jahren den eigenen Empörungsgrad. Noch heute tönt bei meinen Telefonaten der Ansagetext, dass „dieses Telefonat mitgehört und aufgezeichnet werden“ könne. Glücklicherweise ist Frau H. seelisch robust und hat den Polizeibesuch und die „Belehrung“ wer ich aus polizeilicher Sicht sei, gut verkraftet.

Über diese persönliche Befindlichkeit hinausgehend kann allerdings gefragt werden, wo in einem Staat die Würde des Menschen ganz lebenspraktisch bleibt, wenn er oder sie de facto über keinerlei Privatsphäre verfügt, die frei wäre von staatlicher Repression. Wenn die Polizei private Korrespondenz einfordert, auch wenn vorliegend Frau H. dann, um eine förmliche Beschlagnahme und vielleicht eine Durchsuchung ihres Hauses zu vermeiden, diese „freiwillig“ herausgab.

Andere Menschen hätten vielleicht den Kontakt zu solch einem Gefangenen (wie mir) abgebrochen. Aber es muss sich gar nicht um einen Zusammenhang mit Gefangenen handeln: Es reicht schon ein Polizeibesuch, in dessen Verlauf dann vor dem/der Nachbar/in „gewarnt“, d.h. informiert wird, um je nach Umfeld soziale Ächtung zu bewirken.

In den letzten Wochen und Monaten nimmt die staatliche Repression bundesweit zu. Ob Razzien oder auch Festnahmen (medial von der konservativ-bürgerlichen Presse beifallheischend begleitet). Umso wichtiger erscheint es mir, sich nicht beeindrucken und schon gar nicht einschüchtern zu lassen!

Thomas Meyer-Falk, z. Zt. JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
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Datei: PDF iconBescheid Eingabe betreffend Ermittlungsmassnahmen.pdf