Tagesarchiv: November 24, 2011

Hetzjagd in Insel (Sachsen-Anhalt)

Über eine Parlamentsdebatte In Folge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahr 2009 ( http://de.indymedia.org/2010/01/270543.shtml) kamen in Deutschland einige wenige Sicherungsverwahrte (wie z.B. ein Einbrecher, der in Bruchsal saß, vgl.  http://de.indymedia.org/2010/08/288316.shtml) auf freien Fuß, darunter auch Sexualtäter (exeplarisch vgl.  http://de.indymedia.org/2010/09/290997.shtml). Insbesondere deren Freilassung stieß auf meist überragendes Interesse der Boulevardpresse und führte in manchen Fällen zu einer regelrechten Menschenjagd.
Am Beispiel von zwei in Stendal (Sachsen-Anhalt) – Ortsteil Insel – lebenden ehemaligen Sicherungsverwahrten möchte ich dies näher beleuchten.

Zur Vorgeschichte Im Oktober 2010 wurden zwei wegen mehrfacher Vergewaltigung vorbestrafte und hiernach über 10 Jahre in Sicherungsverwahrung gehaltene Verurteilte aus der JVA Freiburg (Baden-Württemberg) entlassen. Wegen der noch angenommenen hohen Gefährlichkeit der Beiden, wurden sie permanent von der Polizei, zeitweise zusammen mit bis zu 11 Beamten und Begleitfahrzeugen (vgl. „Die Rheinpfalz“, 29.09.2011, „Gefangen in der Freiheit“) überwacht. Da ihnen niemand eine Wohnung vermieten wollte, lebten sie in einer Zelle des „Offenen Vollzugs“, also einer gelockerten Abteilung der JVA Freiburg. Ein ihnen bekannter Tierarzt, Edgar von Cramm, der einen Wellensittich der EX-Verwahrten behandelt hatte, als dieser noch in Sicherungsverwahrung saß, hatte in Insel, einem Ortsteil von Stendal, ein Haus geerbt.Wie er der „Rheinpfalz“ (a.a.o.) berichtete, sei er „Christ (und) wollte etwas Gutes tun“. Er gab den beiden Männern die Chance dort einen Neuanfang zu starten, nachdem sich nämlich durch neu eingeholte Gutachten herausstellte, dass von Beiden keine konkrete Gefahr für andere ausging. Demgemäß wurde auch die Polizeiüberwachung beendet.

Umzug nach Insel (Sachsen-Anhalt)

Etwa Mitte Juli 2011 zogen die beiden Männer um, in das renovierungsbedürftige Haus von Cramms nach Insel. Mutmaßlich durch eine Indiskretion der örtlichen Agentur für Arbeit, wo einer der beiden vorstellig wurde, um Hartz 4 und entsprechende Zuschüsse zu beantragen, wurde der Bevölkerung bekannt, dass dort nun zwei wegen mehrfacher Vergewaltigung Vorbestrafte mitten unter ihnen lebten.

Erste Demonstrationen

Der Ortsbürgermeister von Bismarck (CDU) führte seitdem Demonstrationen vor dem Wohnhaus der Beiden an; wie die Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN im magdeburger Landtag (vgl. Drucksache 6/457 vom 04.10.2011), Professorin Dr. Dalbert, berichtet, kooperiere der Ortsbürgermeister dabei „mit organisierten Neonazis“. Jeweils Montags, Mittwochs und Freitags um halb Sieben, so „Die Rheinpfalz“, demonstrierten nun EinwohnerInnen, sowie auswärtige DemonstrantInnen lautstark vor dem Haus der beiden Männer. Den Lärm, den die Protestler dabei veranstalten beschreibt einer der Betroffenen als „unerträglich“; weshalb der Rechtsanwalt der Ex-Verwahrten, Ekkehard Kiesewetter, Strafanzeige gegen die Demonstranten erstattet hat.

Parlamentsdebatte im Magdeburger Landtag

Es ist noch nicht oft vorgekommen, dass sich ein Parlament in Deutschland mit der aktuellen Lebenssituation zweier ehemaliger Sicherungsverwahrter in einer Debatte beschäftigt hat.
Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen (Drucksache 6/457), „Verantwortung des Staates für ehemalige Sicherungsverwahrte gewährleisten – Friedliche Lösung in Insel erreichen“, fand am Donnerstag, dem 06.10.2011 eine aktuelle Debatte zu dem Thema statt.

In einer stellenweise hitzig und emotional geführten Diskussion waren sich die Rednerinnen und Redner von Grüne, Linke, CDU und SPD zumindest darüber einig, dass es auch für ehemalige Sicherungsverwahrte das Recht geben müsse, wieder in die Gesellschaft aufgenommen zu werden. Während die VertreterInnen von Grüne, SPD und Linke teils sehr vehement das Verhalten der Menschen in Insel sowie das des dortigen Ortsbürgermeisters von Bismarck, der die Neonazis ausdrücklich als Gäste seiner Demonstrationen willkommen geheißen hatte, kritisierten, standen bei den Vertretern der CDU die Sicherungsinteressen der Bevölkerung im Mittelpunkt.
Der Abgeordnete Borgwart (CDU) wollte zwar den Menschengerichtshof nicht kritisieren, wie er sagt, jedoch müsse „man an dieser Stelle auch erwähnen dürfen“, dass dessen Entscheidung „nur sehr schwer vermittelbar“ sei, wenn dann plötzlich „nach wie vor gefährliche Straftäter sehendes Auges auf die Menschheit (…) losgelassen“ würden.
Den aus meiner Sicht differenziertesten Redebeitrag trug die Abgeordnete von Angern (LINKE) bei, die nämlich ausführlich die gesamtgesellschaftliche Dimension in Blick nahm und verdeutlichte, dass es einerseits Pflicht des Staates sei, „Menschen vor Straftaten zu schützen“, jedoch gleichrangig daneben auch das Recht „ehemaliger Straftäter“ stehe, auf „Schutz ihrer Grundrechte sowie auf Resozialisierung“. Sie betonte, sowohl die beiden Männer in Insel, „als auch alle anderen in Haft befindlichen Straftäter (seien) Teil unserer Gesellschaft“.
Wenn auch nicht gleichermaßen engagiert, aber so doch in die selbe Richtung zielend äußerten sich die VertreterInnen der SPD. So war es Dr. Brachmann (SPD), der den Innenminister Stahlknecht dafür kritisierte, dass dieser noch am Vorabend der Debatte im Rahmen eines Treffens mit den beiden ehemaligen Sicherungsverwahrten, sowie Vertretern der Kirche, den Ex – Gefangenen eine Erklärung abgerungen habe, wonach die beiden Männer nun „schriftlich ihre Bereitschaft erklärt (hätten) wegzuziehen“, sprich Insel zu verlassen. Diesen „Sieg der Straße“ habe der Innenminister mitzuverantworten. Hier habe man „dem Gemeinwesen (…) einen Bärendienst erwiesen“.

Der Abgeordnete Herbst (Grüne) wies darauf hin, dass in Insel Neonazis mit Spruchbändern wie „Problemlösung statt Problemverlagerung“ demonstriert hätten und ganz offenkundig sei, „was das bedeutet“ und forderte, dass „wir gemeinsam die richtigen Lehren aus den Geschehnissen in Insel ziehen“. Nach Abschluss der Debatte nahm der Landtag einstimmig eine Erklärung an.

Entschließung des Landtags

Die eben erwähnte Erklärung, respektive Entschließung (Drucksache 6/462) betont einerseits, dass die Fraktionen des Landtages „die Ängste der Nachbarn ernst“ nehmen würden, appelliert jedoch „Haftentlassene die Chance zur Resozialisierung zu geben und sie in die Gesellschaft aufzunehmen“.
Deutlich wird verurteilt, dass „rechtsextreme Kräfte die Probleme vor Ort für ihre politischen Ziele instrumentalisieren“. Denn die „Vertreibung von Menschen zu fordern“, könne kein Ziel einer verantwortlichen Politik sein.

Aktuelle Situation

Im November 2011 fand im Landtag eine weitere Debatte zu der Situation der beiden Ex-Verwahrten statt. Die BürgerInnen in Insel drohten zudem ganz offen damit, die zur Zeit nicht stattfindenden Demonstrationen wieder aufzunehmen, sollten die Beiden nicht endlich „verschwinden“. Nach Auskunft der Landesregierung ist es jedoch schwierig eine Örtlichkeit zu finden, die die Betroffenen aufnimmt. Offene Kritik musste sich Insels Ortsbürgermeister von Bismarck (CDU) von seinen eigenen Parteikollegen anhören, da er Neonazis erlaubte sich in Demonstrationen vor dem Wohnhaus der beiden Betroffenen, einzureihen.

Kritischer Ausblick

Nicht nur ehemalige Sicherungsverwahrte sind mitunter dem Mob der Straße ausgeliefert; in der Debatte im Landtag wurde auch auf den Fall Karl D. (vgl. auch DER SPIEGEL, 40/2011, S.56 ff, „Kein Helmut, kein Karl“) verwiesen, der aus der Strafhaft entlassen, bei seinem Bruder Helmut in Randerath (bei Aachen) leben wollte und von dort vertrieben wurde, so dass er heute, da er anderweitig keine Unterkunft findet, in einer Abteilung einer Haftanstalt lebt.
Appelle, wie die des Landtages vom 06. Oktober 2011 hört man als Gefangener gerne, nur glauben nicht viele an deren Wirkmacht. Täglich werden in Deutschland Inhaftierte entlassen und deren Rückkehr gestaltet sich wesentlich einfacher als in Fällen, in welchen Hysterie geschürt und Ängste der Bevölkerung ausgebeutet werden, zum eigenen politischen Nutzen, oder zur Steigerung von Auflage (BILD), bzw. der Einschaltquote (RTL und Co). Gerade im Fall von Sexualdelikten geht eine reale Gefahr viel weniger von entlassenen Sicherungsverwahrten, als vom Vater, dem Onkel, oder dem „guten Bekannten“ von Nebenan aus.

Thomas Meyer-Falk
c/o JVA-Z. 3113
Schönbornstraße 32
76646 Bruchsal
 http://www.freedom-for-thomas.de
 https://freedomforthomas.wordpress.com

Strafvollzugsarchiv vor dem Aus

Vor nunmehr 34 Jahren wurde an der Universität Bremen, von dem damals zum Hochschullehrer berufenen Dr. Johannes Feest das „Strafvollzugsarchiv“ ( http://www.strafvollzugsarchiv.de/) gegründet. Zum 31.12.2011 muss es seine Pforten schließen, da die Universität den bislang genutzten Raum für andere Zwecke einfordert.
Was ist das „Strafvollzugsarchiv“? In einem Vortrag von 2004 bezeichnete Professor Feest das SVA als ein „Archiv für Recht und Rechtswirklichkeit in Gefängnissen“. Es besteht heute aus über 2500 Büchern und Broschüren zum Gefängniswesen, 1800 Aufsätzen und Forschungsberichten, über 3000 Gerichtsentscheidungen, vielen tausend Briefen von Inhaftierten, zahlreichen Gefangenenzeitungen, sowie Fachzeitschriften. Zudem Materialien zur Geschichte des Alternativkommentars zum Strafvollzugsgesetz. Über viele Jahre konnte ein Gefangener der JVA Hamburg, Denis Pécic nicht nur an dem genannten Kommentar, sondern auch am Aufbau des SVA mitarbeiten. Und wie Professor Feest berichtet, nahm unter dessen Einfluss die Korrespondenz mit Gefangenen immer mehr zu.
Noch heute treffen an die 50 Briefe jeden Monat in Bremen ein und Gefangene bitten bei Professor Feest um Rat bei strafvollzugsrechtlichen Fragestellungen.

Das SVA entwickelte im Verlauf der Jahrzehnte zahlreiche Informationsblätter zu wichtigen und immer wiederkehrenden Rechtsfragen; diese wurden dann an die zahlreichen Gefangenenzeitschriften zum Abdruck gesandt. Eine Auswahl wichtiger Informationen findet sich auch in einer Broschüre der AIDS-Hilfe („Positiv was nun“, enthält nicht nur Informationen zu HIV, sondern gleichfalls zu zahlreichen rechtlichen Themen, die im Gefängnis relevant sind).

SVA als „Institution“

Kaum ein inhaftierter Mensch in Deutschland, der noch nicht von Professor Feest und dem SVA gehört hätte, zumal wenn er / sie sich beginnt mit dem Strafvollzugsrecht zu beschäftigen. Ich selbst habe auch schon einige Jahre Kontakt zu Professor Feest und bedauere es sehr, dass nun das SVA sein Büro räumen muss. Denn auch wenn die Internetpräsenz bestehen bleiben soll, so Professor Feest in einer Verlautbarung, gibt es doch viele Gefangene, die diese Möglichkeit der Kontaktaufnahme nicht werden nutzen können.
SVA wie der Alternativkommentar haben über viele Jahrzehnte eine kritische Reflexion des Strafvollzugs gewährleistet. Heraus zu greifen ist nur eines von unzähligen Beispielen: die Publikation über die „Renitenz der Vollzugsbehörde“. Schon Ende der 80er wies Professor Feest nach, dass sich in einer nicht unwesentlichen Zahl von Fällen, Anstaltsleitungen schlicht weigerten Gerichtsentscheidungen, die Inhaftierte erstritten, zu befolgen. In einer Publikation von 2009 konnte Professor Feest (zusammen mit Richter am OLG Lesting) nachweisen, dass sich an dem damaligen Befund nichts wesentlichen geändert hat, dass es nach wie vor an einem wirksamen Rechtsschutz mangele („Contempt of Court – Zur Wiederkehr des Themas der renitenten Strafvollzugsbehörden“, in „Festschrift für Ulrich Eisenberg zum 70. Geburtstag“).

Diese kritische und intensive Begleitung des (nicht nur) bundesdeutschen Strafvollzugs über mehr als drei Jahrzehnte, hat das SVA selbst zu einer Institution werden lassen – und auch zu einem Hoffnungsträger für viele Inhaftierte, die sonst kaum die Chance haben sich in Rechtsfragen adäquat zu informieren.

Wie geht es weiter ohne das SVA?

Neben der Frage der Räumlichkeiten, scheiterte offenbar die Fortführung eines Büros auch an finanziellen Fragen, denn die Universität fühlte sich nicht zuständig, unter seinen KollegInnen fand sich ferner niemand, der das Projekt hätte fortführen wollen und alleine, unter gelegentlicher Beteiligung von ehrenamtlichen MitarbeiterInnen, konnte Professor Feest das SVA nicht weiter führen.
Damit geht ein Verlust einher für eine kritische Begleitung des deutschen Strafvollzugs; in einer Zeit des Umbruchs, immer schärferer strafrechtlicher Bestimmungen, wichtiger Entscheidungen über Sicherungsverwahrung, Verlagerung der Zuständigkeit für den Strafvollzug vom Bund auf die Länder, fehlt es nun an einer universitären Begleitung vom Gewicht eines SVA.

Selbst wenn die Internetpräsenz bestehen bleibt, was sehr zu hoffen ist, und auch via e-Mail Anfragen beantwortet werden, hinterlässt doch die Schließung des SVA eine Lücke, die bei realistischer Betrachtungsweise, bis auf Weiteres nicht geschlossen werden kann.

Auch wenn Herrn Professor Feest sein Ruhestand, nach einem bewegten Berufsleben von Herzen zu gönnen ist, er wurde, dies darf an dieser Stelle verraten werden, im November 72 Jahre, so ist es doch bezeichnend, vielleicht auch beschämend für die universitäre Landschaft in Deutschland, dass sich an der Universität Bremen niemand bereit fand, die Fortführung des SVA zu gewährleisten und auch an keiner anderen Universität ein vergleichbares Projekt erkennbar ist.
Zumindest das Archivprojekt des SVA lebt weiter, wenn auch fürderhin an der Fachhochschule Dortmund.

Kritischer Ausblick

An Stimmen, welche Verschärfungen im Strafvollzug fordern, herrscht kein Mangel; das SVA und mit ihm Professor Feest, boten jenen Stimmen contra – und sie werden fehlen. Wie schon oben angesprochen, befindet sich die Situation im Strafvollzug, auch bedingt durch den Einzug der Ökonomisierung in den Vollzugsalltag, im Umbruch. Finanzielle Überlegungen spielen eine immer gewichtigere Rolle. Ähnlich bedeutend ist die zunehmende Psychiatrisierung von Gefangenen: Therapie und Gutachter gelten als Wundermittel.
Hier wäre eine kritische Begleitung auch seitens Forschung und Lehre unabdingbar. Zweifelsohne gibt es punktuell immer wieder Professoren / Professorinnen und wissenschaftliche Assistenten / innen, die sich kritisch mit dem Strafvollzug beschäftigen. Der durch Jahrzehnte kontinuierlicher Beschäftigung mit der Thematik gewachsene Sachverstand, gebündelt im SVA wird jedoch ohne Not dem Verfall preis gegeben. Ähnliches erneut aufzubauen würde erneut Jahre benötigen, jedoch steht zu befürchten, dass es erst gar nicht zu solch einem Versuch kommen wird.

Thomas Meyer-Falk
c/o JVA-Z. 3113
Schönbornstraße 32
76646 Bruchsal
 http://www.freedom-for-thomas.de
 https://freedomforthomas.wordpress.com