Freedom for Thomas

Isolation

in der bundesrepublik deutschland regelt § 89 StrVollzGes, dass ein gefangener in einzelhaft genommen werden kann, er also unausgesetzt von anderen gefangenen abgesondert wird, wenn dies unerlässlich ist um gefahren für sicherheit und ordnung abzuwenden. ich selbst sass seit 1996, mit kurzer „auflockerung“ im jahre 1998, ununterbrochen in isolation, d.h. 23 stunden des tages verbringe ich in der zelle, nur mit einem kleinen radio, ein paar büchern und aktenordnern. postverkehr wird ebenso überwacht wie die besuche. ob isolation ein angriff auf die menschenwürde ist, habe ich schon an anderer stelle diskutiert, der text hierzu findet sich im archiv unter dem titel „4 jahre isolationshaft“.

Die aktuelle situation:

nach fast 11 jahren isolationshaft wurde im mai 2007 die isolation aufgehoben.

auch besuchsbedingungen wurden gelockert (keine trennscheibe mehr, aber die meisten besuche werden dennoch überwacht). post wird weiterhin von einer Juristin der jva zensiert.

nachdem im november 2007 von meinen strafen 2/3 verbüsst waren, prüft zur Zeit das Landgericht karlsruhe eine Entlassung auf bewährung. aber wegen der 2013 beginnenden sicherungsverwahrung besteht aktuell keine chance auf eine zustimmung der justiz zur freilassung.

eine freilassung auf bewährung ist auf absehbare zeit nicht zu erwarten, da mit beschluss vom 04. mai 2009 die richterinnen görlitz, herlitze und der richter kleinheinz vom landgericht karlsruhe eine solche abgelehnt haben. ich sei gefährlich für die gesellschaft und erst wenn ich in einem jahrelangen therapieprozess an mir gearbeitet habe, könne vielleicht eine chance bestehen, auf freien fuss zu kommen.

eine solche zwangstherapie lehne ich ab!


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